Anzahl der Beiträge : 5357 Alter : 52 Arbeit/Hobbies : Hunde Laune : immer super Tiere: : Max und Tessa Titel : Sofamonster Anmeldedatum : 16.11.07
Thema: Erster Abschnitt // Grundsatz Mi 6 Feb 2008 - 1:26
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.