Hundis
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.


Treffpunkt für Hundefreunde
 
StartseiteStartseite  PortalPortal  GästebuchGästebuch  Neueste BilderNeueste Bilder  AnmeldenAnmelden  LoginLogin  ImpressumImpressum  

 

 Schweiz verschärft Tierschutzgesetz

Nach unten 
AutorNachricht
Cockermama
Häuptling
Häuptling
Cockermama


Weiblich
Anzahl der Beiträge : 5357
Alter : 52
Arbeit/Hobbies : Hunde
Laune : immer super
Tiere: : Max und Tessa
Titel : Sofamonster
Anmeldedatum : 16.11.07

Schweiz verschärft Tierschutzgesetz Empty
BeitragThema: Schweiz verschärft Tierschutzgesetz   Schweiz verschärft Tierschutzgesetz Icon_minitimeSa 6 Sep 2008 - 22:24

Schweiz verschärft Tierschutzgesetz



In der Schweiz gilt seit 1. September 2008 ein neues, verschärftes Tierschutzgesetz. Die wichtigsten Neuerungen sind:



Ausbildung von Hundehaltern

Wer sich nach dem 1. September 2008 in der Schweiz einen Hund zulegt, muss mit einer übergangsfrist bis 2010 zuvor einen Kurs besucht haben. Im ersten Jahr müssen Hund und Halter au฿erdem ein spezielles Training absolvieren. Alle Hundehalter, die Ihren Vierbeiner vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erworben haben, sind von der Regelung ausgenommen.



Sozial lebende Tiere

Meerschweinchen und andere in Gruppen lebende Tiere dürfen nicht mehr allein gehalten werden. Für Frettchen, Kleinnager und Greifvögel sind grö฿ere Gehege vorgeschrieben.



Mehr Auslauf für Pferde

Die Anbindehaltung für Pferde soll ab 2013 endgültig verboten sein. Jungpferde müssen in Gruppen aufgezogen werden. Um dem Bewegungsdrang von Pferden gerecht zu werden, ist ein täglicher Auslauf bzw. Austritt Pflicht. Wer mehr als fünf Pferde besitzt muss eine Basisausbildung absolvieren.



Mehr Freiheit für Schafe und Ziegen

Die Anbindehaltung wird ab 2018 verboten. Liegeplätze müssen von 2010 an eingestreut werden. Einzeln gehaltene Tiere müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Schafe müssen jährlich geschoren werden, um eine überhitzung zu vermeiden.



Beschäftigung für Schweine

Um Verhaltensstörungen zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass Schweine sich entsprechend beschäftigen können. Bauliche Anpassungen hierfür müssen bis 2013 umgesetzt werden. In Ställen müssen Abkühlvorrichtungen vorgesehen werden. Ferkel dürfen ab 2010 nur noch unter Betäubung kastriert werden.



„Die Ma฿nahmen der Schweizer, den Tierschutz zu verbessern, sind sehr lobenswert. Allerdings darf man sich fragen, wer die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen soll“, kommentiert Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. das neue Gesetz.

TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net
Nach oben Nach unten
http:// www.panrod.de.tl
 
Schweiz verschärft Tierschutzgesetz
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Hundis :: Offener Bereich - Gästebereich :: Tasso Newsletter-
Gehe zu: