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 Erster Abschnitt // Grundsatz

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BeitragThema: Erster Abschnitt // Grundsatz   Erster Abschnitt // Grundsatz Icon_minitimeMi 6 Feb 2008 - 1:26

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
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http:// www.panrod.de.tl
 
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