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Thema: Hundesteuer,Regestrierung,Grenzübertritt,Haltungbedingungen Di 15 Jan 2008 - 16:48
HundehalterDer Hundehalter haftet in Deutschland für seinen Hund im Rahmen der Gefährdungshaftung § 833 S. 2 BGB. Das bedeutet, dass er jeden Schaden ersetzen muss, den der Hund verursacht, unabhängig von der Schuldfrage.[4]
Hundesteuer Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig (im Gegensatz zu der von Katzen oder Pferden). Die Hundesteuer wird von der Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben und durch eine Steuerplakette nachgewiesen. Manche Gemeinden fordern, dass die Plakette gut sichtbar am Hund zu befestigen ist. Eine Verpflichtung zu bestimmten Impfungen (Tollwut) gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang, zum Entfernen von Hundekot auf öffentlichen Plätzen oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden sind landesspezifisch.
Registrierung Für Haushunde besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Implantation eines Chips, der die Identifikation des Tieres ermöglicht. Zum Auslesen der Transpondernummer des Tieres wird ein Lesegerät benötigt über welches in der Regel Tierärzte, Tierheime und Polizeidienststellen verfügen. Einige nichtkommerzielle Organisationen wie Tasso e. V. betreiben zentrale Registrierungsstellen für entlaufene und aufgefundene Hunde; hier kann auch die Chipnummer des eigenen Tieres registriert werden. Diese Nummer ist weltweit einmalig und erlaubt im Gegensatz zur Tätowierung eine sichere Identifizierung des Hundes.
Grenzübertritt Bei Grenzübertritt muss seit 2004 in EU Europa ein Heimtier-Ausweis zur Identifikation mitgeführt werden, weiterhin muss ein Chip implantiert sein, dessen Nummer im Heimtierausweis vermerkt ist. Die Chippflicht gilt für alle Hunde und ist nicht wie bei den „Listenhunden“ größenabhängig. Bis zum Jahre 2011 gilt übergangsweise auch die Tätowiernummer. Sinn ist der Kampf gegen die Tollwut.
Haltungsbedingungen Es gilt die Tierschutz-HundeVO. Hier sind die Mindestbedingungen für Räume, Zwinger und Leinenhaltung vorgegeben.
Sonstiges In Deutschland gibt es keinen offiziell anerkannten Hundeführerschein, auch wenn dies von einigen Hundeschulen suggeriert wird. Die Ausbildung zum Begleithund ist ebenfalls weder vorgeschrieben, noch gesetzlich geregelt; die Begleithundeprüfung kann an verschiedenen Einrichtungen abgelegt werden, dabei ist auf die Anerkennung durch die zuständigen Dachverbände der jeweiligen Hundeschule zu achten. Rettungshundeprüfungen können nur in einer zugelassenen Rettungshundestaffel abgelegt werden